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Online-Meeting

Online-
Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlung inkl. Wahlen online abhalten - wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und datenschutzkonformen Durchführung Ihrer Online-MV!​

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Der Deutsche Gesetzgeber hat § 32 Abs. 2 des BGB neu gefasst:

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Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.

 

 

Durch die Neufassung ist es Vereinen nun möglich, ihre Mitgliederversammlungen und die damit verbundenen Abstimmungen und Wahlen online durchzuführen.

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Bislang musste eine explizite Regelung in der jeweiligen Vereinssatzung bestehen, nach derer solche Mitgliederversammlungen zulässig waren. Dies hat sich nun umgekehrt: von nun an sind solche Versammlungen grundsätzlich auch virtuell möglich, jedoch steht es den Vereinen frei, in ihrer jeweiligen Vereinssatzung entsprechende Versammlungen auszuschließen bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.

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Wir bieten Ihnen Rechtsberatung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung Ihrer Mitgliederversammlung an. Unsere Dienstleistungen umfassen u.A.:

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  • Vorbereitung der Mitgliederversammlung gemeinsam mit dem Vereinsvorstand, insbesondere form- und fristgerechte Einladung der Mitglieder unter Wahrung der Vereinssatzung

  • falls gewünscht: Unterstützung bei der Ausformulierung von Satzungsänderungen

  • falls gewünscht: Vorbereitung und Durchführung der Versammlung mittels eines gängigen Online-Meeting-Tools (Zoom, o.Ä.)

  • Vorbereitung der Online-Abstimmungen und -Wahlen

  • Rechtssichere und datenschutzkonforme Durchführung der Abstimmungen und Wahlen 

  • Überwachung und Prüfung der durchgeführten Abstimmungen und Wahlen

  • Treuhänderische Verwahrung der Daten zu den Abstimmungen und Wahlen für 3 Jahre (auf Wunsch länger)

  • Abschlussbericht zu den durchgeführten Abstimmungen und Wahlen, unterzeichnet von einem Rechtsanwalt

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Vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

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Beispiel Online-Abstimmung
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