
Online-
Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlung inkl. Wahlen online abhalten - wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und datenschutzkonformen Durchführung Ihrer Online-MV!
Durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht“ (Corona-Abmilderungsgesetz) ist es Vereinen während der Corona-Pandemie möglich, Mitgliederversammlungen samt Abstimmungen und Wahlen virtuell, also online durchzuführen, auch wenn die Satzung des Vereins dies grundsätzlich nicht vorsieht:
Art. 2 § 5 Abs. 2
Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
Diese Norm wurde bis zum 31.08.2022 verlängert, sodass Sie Ihre Mitgliederversammlung in Zeiten steigender Inzidenzen sicher für alle Mitglieder durchführen können, ohne dass einzelne Mitglieder aufgrund ihres Impf- oder Genesenenstatus' ausgeschlossen werden.
Wir bieten Ihnen Rechtsberatung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung Ihrer Mitgliederversammlung an. Unsere Dienstleistungen umfassen u.A.:
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Vorbereitung der Mitgliederversammlung gemeinsam mit dem Vereinsvorstand, insbesondere form- und fristgerechte Einladung der Mitglieder unter Wahrung der Vereinssatzung
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falls gewünscht: Unterstützung bei der Ausformulierung von Satzungsänderungen
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falls gewünscht: Vorbereitung und Durchführung der Versammlung mittels eines gängigen Online-Meeting-Tools (Zoom, o.Ä.)
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Vorbereitung der Online-Abstimmungen und -Wahlen
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Rechtssichere und datenschutzkonforme Durchführung der Abstimmungen und Wahlen
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Überwachung und Prüfung der durchgeführten Abstimmungen und Wahlen
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Treuhänderische Verwahrung der Daten zu den Abstimmungen und Wahlen für 3 Jahre (auf Wunsch länger)
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Abschlussbericht zu den durchgeführten Abstimmungen und Wahlen, unterzeichnet von einem Rechtsanwalt
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